Kostenträger einer neuropsychologischen Therapie
1. Gesetzliche Krankenkassen
Falls Sie keine NeuropsychologInnen mit Kassenzulassung in ihrer Nähe finden, die Ihnen zeitnah (<3 Monate) eine Therapie anbieten, kann eine neuropsychologische Therapie über das Kostenerstattungsverfahren beantragt werden.
Zu unserem ersten Gespräch bringen Sie bitte einen aktuellen Arztbrief, Reha-Entlassbericht oder eine Überweisung z.B. vom Neurologen mit. Die neurologische Diagnose sollte nicht älter als 5 Jahre sein. Alles Weitere besprechen wir dann vor Ort.
Ich übernehme das Antragsprozedere für Sie.
2. Private Krankenkassen und Beihilfen
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine neuropsychologische Therapie. Bitte erkundigen Sie sich vor im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung u/o Beihilfe über die Konditionen und Voraussetzungen der Kostenübernahme. Ich stelle meine Rechnungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
3. Gesetzliche & private Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften)
Nach einer Schädigung des Gehirns in Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls (z.B. Schädel-Hirn-Trauma) und bei neuropsychologischen Defiziten aufgrund einer Berufskrankheit, übernehmen gesetzliche oder private Unfallversicherungen die Kosten für die neuropsychologische Diagnostik und Therapie.
4. Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie eine neuropsychologische Therapie oder Beratung selbstverständlich auch unabhängig von ihrer Krankenkasse und ohne organisatorischen Aufwand als Selbstzahler beginnen.