Kostenträger einer Psychotherapie
1. Private Krankenkassen und Beihilfen
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich vor im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung u/o Beihilfe über die Konditionen und Voraussetzungen der Kostenübernahme. Ich stelle meine Rechnungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
2. Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie eine Psychotherapie oder eine psychologische Beratung selbstverständlich auch unabhängig von ihrer Krankenkasse und ohne organisatorischen Aufwand als Selbstzahler beginnen.
3.Gesetzliche Krankenkassen
Falls Sie keine niedergelassenen PsychotherapeutInnen in ihrer Nähe finden, die zeitnah (<3 Monate) eine Therapie anbieten oder sich in zumutbarer Entfernung zu ihrem Wohnort (30 Minunten einfache Fahrt mit öffentlichen Verkerhsmitteln) befinden, kann eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Bitte bringen Sie zu unserem ersten Gespräch alle Protokolle und Nachweise ihrer vergeblichen Suche nach einem Therapieplatz mit. Kontaktieren Sie im Vorfeld auch den ärtzlichen Bereitschaftsdienst (116117) zur Übermittlung an KollegInnen mit Kassenzulassung.
Der Anspruch auf Kostenerstattung einer ambulanten Psychotherapie ist in § 13 Absatz 3 SGB V gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen GKVen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung!