Praxis Neuropsychologie und Psychotherapie Bayreuth

neuropsychologische Gutachten 


Als Klinischer Neuropsychologe und Psychologischer Psychotherapeut erstelle ich neuropsychologische (Zusatz-)Gutachten zur Objektivierung von Hirnfunktionsstörungen und deren Auswirkungen auf die Erwerbs- und Alltagsfähigkeit.

Meine Gutachten dienen der Klärung komplexer Fragestellungen z.B. für Versicherungen, Berufsgenossenschaften und Privatpersonen.


Warum ein neuropsychologisches Gutachten?

In vielen Fällen werden kognitive Defizite in rein neurologischen oder psychiatrischen Gutachten nicht ausreichend erfasst.
Ein spezialisiertes neuropsychologisches Zusatzgutachten bietet einen detaillierten Einblick in die kognitive Leistungsfähigkeit einer Person.
Dadurch wird eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Einschätzung der tatsächlichen Beeinträchtigung von Teilhabe und Leistungsfähigkeit geschaffen.


Leistungsspektrum in der Begutachtung


  • Zusatzgutachten für Berufsgenossenschaften (BG): Fachspezifische neuropsychologische Begutachtung im Rahmen von Arbeits-, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten zur Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).


  • Berufsunfähigkeit (BU) & Erwerbsminderung (EM):
     
    Kognitive Defizite wie Konzentrationsstörungen oder Gedächtnislücken sind oft „unsichtbar“. Ein neuropsychologisches Gutachten kann helfen einzuschätzen, inwieweit, die kognitive Leistungsfähigkeit unter das für einen spezifischen Beruf oder den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderliche Niveau gesunken ist.


  • Ausführliche neuropsychologische Testungen: Detaillierte Prüfung von Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Exekutivfunktionen und Belastbarkeit – insbesondere bei Fragestellungen zur Fahreignung (nach FeV) oder Geschäftsfähigkeit.


  • Privatgutachten & Parteigutachten: Erstellung von Gutachten oder fachlichen Stellungnahmen z.B. im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten (z.B. nach Unfällen mit Schädel-Hirn-Traumata).


Vorgehensweise & Qualitätssicherung


Eine neuropsychologische Begutachtung erfordert hohe Präzision. Jedes Gutachten basiert auf einem standardisierten Prozess:

  1. Aktenstudium: Eingehende Analyse der vorliegenden medizinischen Dokumentation.
  2. Klinische Exploration: Ausführliches Gespräch über den Unfallhergang, den Krankheitsverlauf und die aktuelle Lebenssituation.
  3. Psychometrische Untersuchung: Einsatz wissenschaftlich validierter Testbatterien (Dauer ca. 4 Stunden) zur objektiven Messung der kognitiven Defizite.
  4. Beschwerdenvalidierung: Einsatz spezieller Verfahren zur Prüfung der Konsistenz und Plausibilität der Ergebnisse, um die „Gerichtsfestigkeit“ des Gutachtens sicherzustellen.


Abrechnung & Honorar

Die Abrechnung der Gutachten erfolgt je nach Auftraggeber und Fragestellung:

  • Berufsgenossenschaften / Behörden: Abrechnung nach den geltenden Sätzen (z.B. UV-GOÄ oder JVEG).
  • Private Versicherungen / Privatpersonen: Hier erfolgt die Liquidation nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. nach individueller Honorarvereinbarung, abhängig vom zeitlichen Aufwand für Testung und Berichtserstellung.
  • Transparenz: Gerne erstelle ich Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag basierend auf dem geschätzten Stundenaufwand.